Deliktqualitäten
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DELIKTQUALITÄTEN
LIDA-SH unterscheidet je nach Art und Schwere des Vorfalls sechs verschiedene Deliktqualitäten. Diese Typen wurden ursprünglich vom Community Security Trust (CST) in Großbritannien entwickelt und zunächst von RIAS Berlin und dann von LIDA-SH für den deutschen Kontext angepasst. LIDA-SH unterscheidet zwischen folgenden Deliktqualitäten:
VERLETZENDES VERHALTEN
sämtliche zielgerichteten antisemitischen Aussagen, die sich gegen Personen, Personengruppen oder Institutionen richten. Diese Kategorie trifft auf Aussagen, die online getätigt werden, ebenso zu, als wenn dabei konkrete Personen oder Institutionen direkt adressiert werden. Auch Sachbeschädigungen an nicht-jüdischem Eigentum (etwa Beschmierungen) werden als verletzendes Verhalten ausgezeichnet.
MASSENZUSCHRIFT
Schriften mit antisemitischen Inhalten, die sich an einen größeren Personenkreis richten, wie beispielsweise antisemitische Flugblätter oder Massen-E-Mails. Auch Pressemitteilung werden zu dieser Kategorie gezählt. Massenzuschriften transportieren allgemein antisemitische Stereotype.
SACHBESCHÄDIGUNG
Gezieltes Schmieren antisemitischer Slogans und Symbolen sowie das Anbringen antisemitischer Aufkleber / Plakate an oder andere Beschädigungen von jüdischem Eigentum und Besitzes oder an und von Gedenkorten und Erinnerungszeichen für die Opfer der Schoa. Diese Kategorie grenzt sich zu den Schmierereien und Beschädigungen, die der Deliktqualität des Verletzenden Verhalten zugeordnet werden, durch die gezielte Verunstaltung oder Beschädigung an Orten, die mit dem Judentum oder der Erinnerung an die Schoa im Zusammenhang stehen ab.
BEDROHUNG
Jede eindeutige und konkret adressierte, schriftliche, mündliche oder körperlich vermittelte Androhung von Gewalthandlungen gegen Personen, Personengruppen oder Sachen. Eindeutig meint hier die direkte oder indirekte Androhung von Gewalt. Die konkrete Adressierung ergibt sich aus der gezielten Bedrohung gegen eine bestimmte (z.B. namentlich genannte) Person, Personengruppe oder Institution.
ANGRIFF
Als Angriff werden alle Formen körperlicher Gewalt, die in der Regel keinen Verlust von Menschenleben zur Folge haben können. Ebenso der Versuch.
EXTREME GEWALT
Als extreme Gewalt werden physische Angriffe oder Anschläge gewertet, die den Verlust von Menschenleben zur Folge haben können. Zu der Kategorie gehören auch Fälle von Kidnapping, Messerangriffe oder Schüsse. Ebenso der Versuch.