Arbeitsweise
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ARBEITSWEISE
Das Monitoring von antisemitischen Vorfällen durch LIDA-SH umfasst eine kontinuierliche, kritische und systematische Beobachtung, fundierte Einschätzung sowie statistische Auswertung des Alltagsgeschehens in Schleswig-Holstein.
4.1 Begrifflicher Rahmen
Als inhaltlicher Referenzrahmen dient die Arbeitsdefinition Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). „Die im Jahr 2004 von European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia (EUMC), der Vorgängerorganisation der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), gemeinsam mit zahlreichen NGOs entwickelte und im September 2017 durch die Bundesregierung zur Verwendung empfohlene „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ wurde 2014 durch den Verein für Demokratische Kultur in Berlin e.V. (VDK e.V.) vor der Gründung der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS) an wenigen Stellen für den deutschen Kontext operationalisiert und spezifiziert.“
[https://report-antisemitism.de/lida-sh/ letzter Abruf 26.04.2022]
LIDA-SH arbeitet mit folgender Version:
4.1.1 erweiterte Arbeitsdefinition Antisemitismus:
„Der Antisemitismus beschreibt gesellschaftlich tradierte Wahrnehmungen eines fremd konstruierten jüdischen Kollektivs. Die Wirkmächtigkeit dieser Fiktionen zeigt sich in der Verbreitung antisemitischer Einstellungen, öffentlicher Debatten und kann sich als Hasse gegenüber Jüdinnen_Juden ausdrücken. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.
Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein. Oft enthalten antisemitische Äußerungen die Anschuldigung, die Jüdinnen_Juden betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete Verschwörung und seien dafür verantwortlich, dass „die Dinge nicht richtig laufen“. Der Antisemitismus manifestiert sich in Wort, Schrift und Bild sowie in anderen Handlungsformen, er benutzt negative Stereotype und unterstellt negative Charakterzüge.
Aktuelle Beispiele von Antisemitismus im öffentlichen Leben, in den Medien, Schulen, am Arbeitsplatz und in der religiösen Sphäre können unter Berücksichtigung des Gesamtkontexts folgendes Verhalten einschließen, ohne darauf beschränkt zu sein:
Grundzüge antisemitischer Erscheinungsformen
- Der Aufruf zur Tötung oder Schädigung von Jüdinnen_Juden im Namen einer radikalen Ideologie oder einer extremen Religionsanschauung.
- Die Darstellung jüdischer Religionsausübung als Ausdruck einer archaischen Kultur.
- Fremdkonstruktion eines jüdischen Kollektivs mit spezifischen körperlichen und charakterlichen Eigenschaften
Moderner Antisemitismus
- Falsche, dämonisierende oder stereotype Anschuldigungen gegen Jüdinnen_Juden oder die geheime jüdische Macht – insbesondere die Mythen über eine jüdische Weltverschwörung oder über die Kontrolle der Medien, Wirtschaft, Regierung oder anderer gesellschaftlicher Institutionen durch die Jüdinnen_Juden.
- Das Verantwortlichmachen der Jüdinnen_Juden als Volk für das (tatsächliche oder unterstellte) Fehlverhalten einzelner Jüdinnen_Juden, einzelner jüdischer Gruppen oder von Nicht- Jüdinnen_Juden.
Post-Schoa-Antisemitismus
- Das Bestreiten der historischen Tatsache, des Ausmaßes, der Mechanismen (z.B. der Gaskammern) sowie der Vorsätzlichkeit des Völkermordes an den Jüdinnen_Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Unterstützer_innen und Kompliz_innen während des Zweiten Weltkrieges (Schoa).
- Die Behauptung Jüdinnen_Juden seien für die Schoa selbst verantwortlich.
- Der Vorwurf gegenüber dem jüdischen Volk oder dem Staat Israel, die Schoa übertrieben darzustellen oder erfunden zu haben.
- Schuldabwehr drückt sich in der Empörung über und die Zurückweisung von Positionen und Denkzeichen, die an die nationalsozialistischen Verbrechen an den Jüdinnen_Juden erinnern, aus. Sie treten häufig gemeinsam mit Verhöhnungen der Opfer auf.
Israelbezogener Antisemitismus
- Der Vorwurf gegenüber Jüdinnen_Juden, sie fühlten sich dem Staat Israel oder angeblich bestehenden weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet als den Interessen ihrer jeweiligen Heimatländer.
- Das Abstreiten des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches / koloniales Unterfangen.
- Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet und verlangt wird.
- Das Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen (z.B. der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordlegende), um Israel oder die Israelis zu beschreiben.
- Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten.
- Das Bestreben, alle Jüdinnen_Juden kollektiv für Handlungen des Staates Israel verantwortlich zu machen.
Handlungsformen
- Antisemitische Taten sind Straftaten, wenn sie als solche vom Gesetz bestimmt sind (z.B. in einigen Ländern die Leugnung des Holocausts oder die Verbreitung antisemitischer Materialien).
- Straftaten sind antisemitisch, wenn die Angriffsobjekte, seien es Personen oder Sachen – wie Gebäude, Schulen, Gebetsräume und Friedhöfe – deshalb ausgewählt werden, weil sie jüdisch sind, als solche wahrgenommen oder mit Jüdinnen_Juden in Verbindung gebracht werden.
- Antisemitische Diskriminierung besteht darin, dass Jüdinnen_Juden Möglichkeiten oder Leistungen vorenthalten werden, die anderen Menschen zur Verfügung stehen.“
[Vgl. https://report-antisemitism.de/lida-sh letzter Abruf: 26.04.2022].
4.1.2 Spezifikation Israelbezogener Antisemitismus:
Diese Arbeitsdefinition wird um den ebenfalls etablierten „3-D Test“ erweitert, der von Nathan Sharansky eingeführt wurde. Diese analytische Methode erlaubt eine Bewertung von israelbezogener Kritik auf ihre antisemitische Konnotation. Sofern eine Kritik am Staat Israel eine der drei folgenden Kriterien erfüllt, ist diese als antisemitisch einzustufen:
Dämonisierung
Traditionelle Beispiele der Dämonisierung von Jüdinnen_Juden z.B. als Gottesmörder, Kindermörder oder Zuschreibung von Charaktereigenschaften wie „geldgierig“, „hinterhältig“ usw. In moderner Form drückt sich die Dämonisierung insbesondere im Vergleich von Israel mit dem Nationalsozialismus aus, wenn z.B. palästinensische Flüchtlingslager mit Auschwitz gleichgesetzt werden.
Doppelstandards
Ein Doppelstandard bzw. Doppelmoral liegt vor, wenn Israel anders als andere Staaten behandelt und selektiv für ein Verhalten kritisiert wird, das bei anderen Staaten ignoriert wird.
Delegitimierung
Existenzrecht Israels wird abgestritten, welches Jüdinnen_Juden das Recht entzieht geschützt in einem eigenen Staat zu leben.
4.1.3 Spezifikation Leugnung und Verharmlosung der Schoa
Um das Vorliegen der Leugnung oder Verharmlosung der Schoa festzustellen, verwendet LIDA-SH die von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) im Oktober 2013 verabschiedete Arbeitsdefinition, die in der hier veröffentlichten Fassung lediglich den sprachlichen Konventionen von LIDA-SH (Gender Gap, Verwendung des Begriffs „Schoa“ statt „Holocaust“) angepasst wurde.
„Als Schoaleugnung werden solche Diskurse und Formen der Propaganda verstanden, die die historische Realität und das Ausmaß der Vernichtung der Jüdinnen_Juden durch die Nazis und deren Komplizen während des zweiten Weltkriegs – bekannt als Holocaust oder Schoa – negieren. Schoaleugnung bezieht sich namentlich auf jeden Versuch zu behaupten, die Schoa habe nicht stattgefunden.
Schoaleugnung ist auch dann gegeben, wenn die Instrumente der Vernichtung (wie Gaskammern, Massenerschießungen, Verhungern und Folter etc.) oder die Vorsätzlichkeit des Völkermords geleugnet oder in Zweifel gezogen werden.
Schoaleugnung ist in allen ihren verschiedenen Formen stets Ausdruck von Antisemitismus. Wer den Völkermord an Jüdinnen_Juden leugnet, versucht, Nationalsozialismus und Antisemitismus von Schuld und Verantwortung für diesen Völkermord am jüdischen Volk zu entlasten.
Formen der Schoaleugnung bestehen auch darin zu behaupten, Jüdinnen_Juden übertrieben oder erfänden die Schoa, um daraus einen politischen oder einen finanziellen Vorteil zu ziehen, als wäre die Schoa selbst das Ergebnis einer Verschwörung der Jüdinnen_Juden. Dies zielt letztlich darauf ab, die Jüdinnen_Juden für schuldig und den Antisemitismus wieder für legitim zu erklären.
Häufig zielt die Schoaleugnung auf die Rehabilitation eines offenen Antisemitismus ab und will damit eben die politischen Ideologien und Bedingungen fördern, die zum Auftreten genau jener Art von Vorgängen passen, die sie leugnet.
Unter Verfälschung der Schoa ist u.a. zu verstehen:
- das absichtliche Bemühen, die Auswirkungen der Schoa oder ihre wesentlichen Faktoren, die ihn ermöglichten und begünstigten, einschließlich der Kollaborateur_innen und der Verbündeten Nazi-Deutschlands, zu entschuldigen oder zu verharmlosen;
- die grobe Verringerung der Zahl der Opfer der Schoa im Widerspruch zu den verlässlichen Quellen;
- jeder Versuch, die Jüdinnen_Juden zu beschuldigen, den an ihnen verübten Genozid selbst verursacht zu haben;
- jene Aussagen, die die Schoa zu einem positiven geschichtlichen Ereignis verformen. Solche Äußerungen sind keine Schoaleugnung an sich, aber sie sind als radikale Form des Antisemitismus eng damit verbunden. Entsprechende Äußerungen könnten suggerieren, dass die Schoa nicht weit genug gegangen sei, um das Ziel einer „Endlösung der Judenfrage“ zu erreichen.
- die Versuche, die Verantwortung für die Errichtung von Konzentrations- und Vernichtungslagern, wie sie von Nazi-Deutschland entwickelt und betrieben wurden, zu verschleiern, indem die Schuld anderen Nationen oder ethnischen Gruppen zugeschoben wird.“
Das Monitoring von antisemitischen Vorfällen durch LIDA-SH umfasst eine kontinuierliche, kritische und systematische Beobachtung, fundierte Einschätzung sowie statistische Auswertung des Alltagsgeschehens in Schleswig-Holstein.
4.1 Begrifflicher Rahmen
Als inhaltlicher Referenzrahmen dient die Arbeitsdefinition Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA). „Die im Jahr 2004 von European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia (EUMC), der Vorgängerorganisation der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), gemeinsam mit zahlreichen NGOs entwickelte und im September 2017 durch die Bundesregierung zur Verwendung empfohlene „Arbeitsdefinition Antisemitismus“ wurde 2014 durch den Verein für Demokratische Kultur in Berlin e.V. (VDK e.V.) vor der Gründung der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS) an wenigen Stellen für den deutschen Kontext operationalisiert und spezifiziert.“ LIDA-SH arbeitet mit folgender Version:
4.1.1 erweiterte Arbeitsdefinition Antisemitismus:
„Der Antisemitismus beschreibt gesellschaftlich tradierte Wahrnehmungen eines fremd konstruierten jüdischen Kollektivs. Die Wirkmächtigkeit dieser Fiktionen zeigt sich in der Verbreitung antisemitischer Einstellungen, öffentlicher Debatten und kann sich als Hasse gegenüber Jüdinnen_Juden ausdrücken. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.
Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein. Oft enthalten antisemitische Äußerungen die Anschuldigung, die Jüdinnen_Juden betrieben eine gegen die Menschheit gerichtete Verschwörung und seien dafür verantwortlich, dass „die Dinge nicht richtig laufen“. Der Antisemitismus manifestiert sich in Wort, Schrift und Bild sowie in anderen Handlungsformen, er benutzt negative Stereotype und unterstellt negative Charakterzüge.
Aktuelle Beispiele von Antisemitismus im öffentlichen Leben, in den Medien, Schulen, am Arbeitsplatz und in der religiösen Sphäre können unter Berücksichtigung des Gesamtkontexts folgendes Verhalten einschließen, ohne darauf beschränkt zu sein:
Grundzüge antisemitischer Erscheinungsformen
- Der Aufruf zur Tötung oder Schädigung von Jüdinnen_Juden im Namen einer radikalen Ideologie oder einer extremen Religionsanschauung.
- Die Darstellung jüdischer Religionsausübung als Ausdruck einer archaischen Kultur.
- Fremdkonstruktion eines jüdischen Kollektivs mit spezifischen körperlichen und charakterlichen Eigenschaften
Moderner Antisemitismus
- Falsche, dämonisierende oder stereotype Anschuldigungen gegen Jüdinnen_Juden oder die geheime jüdische Macht – insbesondere die Mythen über eine jüdische Weltverschwörung oder über die Kontrolle der Medien, Wirtschaft, Regierung oder anderer gesellschaftlicher Institutionen durch die Jüdinnen_Juden.
- Das Verantwortlichmachen der Jüdinnen_Juden als Volk für das (tatsächliche oder unterstellte) Fehlverhalten einzelner Jüdinnen_Juden, einzelner jüdischer Gruppen oder von Nicht- Jüdinnen_Juden.
Post-Schoa-Antisemitismus
- Das Bestreiten der historischen Tatsache, des Ausmaßes, der Mechanismen (z.B. der Gaskammern) sowie der Vorsätzlichkeit des Völkermordes an den Jüdinnen_Juden durch das nationalsozialistische Deutschland und seine Unterstützer_innen und Kompliz_innen während des Zweiten Weltkrieges (Schoa).
- Die Behauptung Jüdinnen_Juden seien für die Schoa selbst verantwortlich.
- Der Vorwurf gegenüber dem jüdischen Volk oder dem Staat Israel, die Schoa übertrieben darzustellen oder erfunden zu haben.
- Schuldabwehr drückt sich in der Empörung über und die Zurückweisung von Positionen und Denkzeichen, die an die nationalsozialistischen Verbrechen an den Jüdinnen_Juden erinnern, aus. Sie treten häufig gemeinsam mit Verhöhnungen der Opfer auf.
Israelbezogener Antisemitismus
- Der Vorwurf gegenüber Jüdinnen_Juden, sie fühlten sich dem Staat Israel oder angeblich bestehenden weltweiten jüdischen Interessen stärker verpflichtet als den Interessen ihrer jeweiligen Heimatländer.
- Das Abstreiten des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung, z.B. durch die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches / koloniales Unterfangen.
- Die Anwendung doppelter Standards, indem man von Israel ein Verhalten fordert, das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet und verlangt wird.
- Das Verwenden von Symbolen und Bildern, die mit traditionellem Antisemitismus in Verbindung stehen (z.B. der Vorwurf des Christusmordes oder die Ritualmordlegende), um Israel oder die Israelis zu beschreiben.
- Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten.
- Das Bestreben, alle Jüdinnen_Juden kollektiv für Handlungen des Staates Israel verantwortlich zu machen.
Handlungsformen
- Antisemitische Taten sind Straftaten, wenn sie als solche vom Gesetz bestimmt sind (z.B. in einigen Ländern die Leugnung des Holocausts oder die Verbreitung antisemitischer Materialien).
- Straftaten sind antisemitisch, wenn die Angriffsobjekte, seien es Personen oder Sachen – wie Gebäude, Schulen, Gebetsräume und Friedhöfe – deshalb ausgewählt werden, weil sie jüdisch sind, als solche wahrgenommen oder mit Jüdinnen_Juden in Verbindung gebracht werden.
- Antisemitische Diskriminierung besteht darin, dass Jüdinnen_Juden Möglichkeiten oder Leistungen vorenthalten werden, die anderen Menschen zur Verfügung stehen.“
4.1.2 Spezifikation Israelbezogener Antisemitismus:
Diese Arbeitsdefinition wird um den ebenfalls etablierten „3-D Test“ erweitert, der von Nathan Sharansky eingeführt wurde. Diese analytische Methode erlaubt eine Bewertung von israelbezogener Kritik auf ihre antisemitische Konnotation. Sofern eine Kritik am Staat Israel eine der drei folgenden Kriterien erfüllt, ist diese als antisemitisch einzustufen:
Dämonisierung
Traditionelle Beispiele der Dämonisierung von Jüdinnen_Juden z.B. als Gottesmörder, Kindermörder oder Zuschreibung von Charaktereigenschaften wie „geldgierig“, „hinterhältig“ usw. In moderner Form drückt sich die Dämonisierung insbesondere im Vergleich von Israel mit dem Nationalsozialismus aus, wenn z.B. palästinensische Flüchtlingslager mit Auschwitz gleichgesetzt werden.
Doppelstandards
Ein Doppelstandard bzw. Doppelmoral liegt vor, wenn Israel anders als andere Staaten behandelt und selektiv für ein Verhalten kritisiert wird, das bei anderen Staaten ignoriert wird.
Delegitimierung
Existenzrecht Israels wird abgestritten, welches Jüdinnen_Juden das Recht entzieht geschützt in einem eigenen Staat zu leben.
4.1.3 Spezifikation Leugnung und Verharmlosung der Schoa
Um das Vorliegen der Leugnung oder Verharmlosung der Schoa festzustellen, verwendet LIDA-SH die von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) im Oktober 2013 verabschiedete Arbeitsdefinition, die in der hier veröffentlichten Fassung lediglich den sprachlichen Konventionen von LIDA-SH (Gender Gap, Verwendung des Begriffs „Schoa“ statt „Holocaust“) angepasst wurde.
„Als Schoaleugnung werden solche Diskurse und Formen der Propaganda verstanden, die die historische Realität und das Ausmaß der Vernichtung der Jüdinnen_Juden durch die Nazis und deren Komplizen während des zweiten Weltkriegs – bekannt als Holocaust oder Schoa – negieren. Schoaleugnung bezieht sich namentlich auf jeden Versuch zu behaupten, die Schoa habe nicht stattgefunden.
Schoaleugnung ist auch dann gegeben, wenn die Instrumente der Vernichtung (wie Gaskammern, Massenerschießungen, Verhungern und Folter etc.) oder die Vorsätzlichkeit des Völkermords geleugnet oder in Zweifel gezogen werden.
Schoaleugnung ist in allen ihren verschiedenen Formen stets Ausdruck von Antisemitismus. Wer den Völkermord an Jüdinnen_Juden leugnet, versucht, Nationalsozialismus und Antisemitismus von Schuld und Verantwortung für diesen Völkermord am jüdischen Volk zu entlasten.
Formen der Schoaleugnung bestehen auch darin zu behaupten, Jüdinnen_Juden übertrieben oder erfänden die Schoa, um daraus einen politischen oder einen finanziellen Vorteil zu ziehen, als wäre die Schoa selbst das Ergebnis einer Verschwörung der Jüdinnen_Juden. Dies zielt letztlich darauf ab, die Jüdinnen_Juden für schuldig und den Antisemitismus wieder für legitim zu erklären.
Häufig zielt die Schoaleugnung auf die Rehabilitation eines offenen Antisemitismus ab und will damit eben die politischen Ideologien und Bedingungen fördern, die zum Auftreten genau jener Art von Vorgängen passen, die sie leugnet.
Unter Verfälschung der Schoa ist u.a. zu verstehen:
- das absichtliche Bemühen, die Auswirkungen der Schoa oder ihre wesentlichen Faktoren, die ihn ermöglichten und begünstigten, einschließlich der Kollaborateur_innen und der Verbündeten Nazi-Deutschlands, zu entschuldigen oder zu verharmlosen;
- die grobe Verringerung der Zahl der Opfer der Schoa im Widerspruch zu den verlässlichen Quellen;
- jeder Versuch, die Jüdinnen_Juden zu beschuldigen, den an ihnen verübten Genozid selbst verursacht zu haben;
- jene Aussagen, die die Schoa zu einem positiven geschichtlichen Ereignis verformen. Solche Äußerungen sind keine Schoaleugnung an sich, aber sie sind als radikale Form des Antisemitismus eng damit verbunden. Entsprechende Äußerungen könnten suggerieren, dass die Schoa nicht weit genug gegangen sei, um das Ziel einer „Endlösung der Judenfrage“ zu erreichen.
- die Versuche, die Verantwortung für die Errichtung von Konzentrations- und Vernichtungslagern, wie sie von Nazi-Deutschland entwickelt und betrieben wurden, zu verschleiern, indem die Schuld anderen Nationen oder ethnischen Gruppen zugeschoben wird.“